Aufwandbesteuerung
Die Besteuerung nach dem Aufwand ist kantonale Sache, und die Kantone unterscheiden sich sowohl in den Schwellen als auch in ihrer Bereitschaft. Wir beurteilen die Voraussetzungen ehrlich — auch die Fälle, in denen sie nicht greifen — bereiten das Gesuch vor und tragen es selbst zur Behörde. Wir haben über zwanzig solcher Fälle in sechs Kantonen begleitet.
Prüfung der Voraussetzungen · Kantonsvergleich · Gesuchsvorbereitung · Austausch mit der kantonalen Behörde · Jährliche Eingaben auf der vereinbarten Grundlage