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Sondersituationen

Die Fälle, die in kein Schema passen.

Eine Position, die beurteilt werden muss, bevor gehandelt wird, die mit einer Behörde zu verhandeln oder wieder in Ordnung zu bringen ist. Solche Fälle hängen von den Tatsachen und von der kantonalen Praxis ab — beides klären wir, bevor wir beraten.

Wofür man uns üblicherweise ruft.

Aufwandbesteuerung

Die Besteuerung nach dem Aufwand ist kantonale Sache, und die Kantone unterscheiden sich sowohl in den Schwellen als auch in ihrer Bereitschaft. Wir beurteilen die Voraussetzungen ehrlich — auch die Fälle, in denen sie nicht greifen — bereiten das Gesuch vor und tragen es selbst zur Behörde. Wir haben über zwanzig solcher Fälle in sechs Kantonen begleitet.

Prüfung der Voraussetzungen · Kantonsvergleich · Gesuchsvorbereitung · Austausch mit der kantonalen Behörde · Jährliche Eingaben auf der vereinbarten Grundlage

Steuerrulings

Wo eine Behandlung wesentlich und unsicher ist, lässt sie sich oft vorab klären statt nachträglich bestreiten. Wir bereiten die Eingabe vor, stellen den Sachverhalt so dar, wie er ist, und treten direkt an die zuständige Behörde heran. Ein Ruling wird nach Ermessen der Behörde erteilt; wir versprechen keines.

Machbarkeitsprüfung · Erstellung der Eingabe · Austausch mit der Behörde · Umsetzung und Überwachung der vereinbarten Behandlung

Selbstanzeige

Die Bereinigung einer Altposition ist ein Verfahren, keine Verhandlung. Die Arbeit liegt in der Rekonstruktion: Jahre von Unterlagen, Bewertungen und Erträgen, zusammengestellt nach dem Standard, den der Kanton verlangt. Wir bereiten sie vor und vertreten Sie im Verfahren, mit Rechtsvertretung, wo der Fall es verlangt.

Rekonstruktion der Altposition · Vorbereitung der Selbstanzeige · Vertretung im Verfahren · Koordination mit der Rechtsvertretung · Rückkehr in die ordentliche jährliche Compliance

Mitarbeiterbeteiligung

Optionen, gesperrte Aktien und synthetische Pläne, die anderswo entworfen wurden, landen in der Schweiz selten sauber. Wir klären, wie ein Plan hier besteuert wird — bei Zuteilung, Vesting oder Ausübung — und erstellen die Bescheinigungen, die der Arbeitgeber dazu schuldet.

Planprüfung für die Schweizer Behandlung · Bewertung und Deklarationspflichten · Arbeitgeberbescheinigungen · Grenzüberschreitende Zuteilung bei mobilen Mitarbeitenden

Krypto und digitale Vermögenswerte

Buchhalterische Behandlung für Gesellschaften, die digitale Vermögenswerte halten oder bewegen, und ihre Behandlung in privaten Steuererklärungen — einschliesslich der Grenze zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerbsmässigem Handel, wo das meiste Risiko liegt.

Krypto-Buchhaltung und Bewertung · Bestände und Treasury der Gesellschaft · Private Deklaration digitaler Vermögenswerte · Beurteilung privat oder gewerbsmässig

Wir raten nicht.

Wo Gewissheit eine Prüfung verlangt, prüfen wir. Wir klären den Sachverhalt, konsultieren die zuständige Behörde oder eine qualifizierte Fachperson und kommen mit einer Antwort zurück, für die wir einstehen. Das kostet einen Tag mehr und spart Jahre.

Was man uns zuerst fragt.

Begleitet IBEX die Aufwandbesteuerung?

Ja. Wir haben über zwanzig Fälle der Aufwandbesteuerung in sechs Schweizer Kantonen begleitet — von der Prüfung der Voraussetzungen über das Gesuch bis zum Austausch mit der kantonalen Behörde.

Begleitet IBEX Selbstanzeigen?

Ja. Wir rekonstruieren die Altposition, bereiten die Selbstanzeige nach den Anforderungen des betroffenen Kantons vor und vertreten Sie im Verfahren, mit Rechtsvertretung, wo der Fall es verlangt.

Können Sie ein Ruling von der Steuerbehörde erwirken?

Wir bereiten Ruling-Anfragen vor, reichen sie ein und treten direkt an die zuständige Behörde heran. Ein Ruling wird nach Ermessen der Behörde auf Basis des dargelegten Sachverhalts erteilt, ein Ergebnis lässt sich daher nicht im Voraus zusichern — und wir sagen Ihnen, wenn wir es für unwahrscheinlich halten.

Übernehmen Sie Krypto-Buchhaltung und -Besteuerung?

Ja, für Gesellschaften, die digitale Vermögenswerte halten oder bewegen, und für Privatpersonen, die sie deklarieren — einschliesslich der Beurteilung, ob es sich um private Vermögensverwaltung oder gewerbsmässigen Handel handelt.

Haben Sie eine besondere Beziehung zu den Behörden?

Nein — und seien Sie vorsichtig bei jedem, der das behauptet. Wir treten dort direkt an die zuständigen Behörden heran, wo es angezeigt ist, und wir wissen, wie jede von ihnen in der Praxis arbeitet. Das ist Erfahrung, kein Privileg.

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Schildern Sie uns Ihre Situation.

Sie müssen nicht wissen, was genau Sie brauchen. Beschreiben Sie die Situation, und wir sagen Ihnen, ob sie in unsere Hände gehört und was sie umfassen würde.

Schildern Sie uns Ihre Situation +41 91 695 30 60